ZDH zum Gesetzentwurf Sanierungs- und Insolvenzrecht
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke (Foto: ZDH/Boris Trenkel)

ZDH zum Gesetzentwurf Sanierungs- und Insolvenzrecht

Ausgewogenes Sanierungsverfahren auf den Weg gebracht

Zum am 14. Oktober 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die Bundesregierung legt mit ihrem gelungenen Entwurf ein ausgewogenes und praxisgerechtes Sanierungsverfahren vor, das nur an wenigen Punkten Korrekturen bedarf. Das Gesetz wird zur richtigen Zeit auf den Weg gebracht. Betriebe brauchen angesichts der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten wirksame Sanierungsinstrumente bevor die Insolvenz eintritt und die Abwicklung droht.

Missglückt ist allein die Gestaltung der Aufgabenzuweisung zur umfassenden Insolvenzberatung an die Handwerkskammern. Anders als beabsichtigt handelt es sich hierbei nicht lediglich um eine Klarstellung bestehender Beratungsangebote. Handwerkskammern bieten Mitgliedsbetrieben in wirtschaftlicher Schieflage eine Erstberatung. Das ist wichtig. Eine rechtliche Insolvenzberatung geht jedoch in der Sache weit darüber hinaus und ist allein mit Blick auf Kosten, Personalaufwand und Haftungsrisiken nicht leistbar. Das offensichtliche rechtstechnische Versehen muss im anstehenden parlamentarischen Verfahren korrigiert werden.“

Quelle: ZDH