BMJV: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert
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BMJV: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 verlängert

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können.

Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

(Quelle: BMJV)

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