Excel-Tool zur Prüfung der Antragsberechtigung beim Hilfsprogramm Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Informationen zur Neustarthilfe
Neben der Prüfung der Antragsberechtigung gibt das Tool auch einen Anhaltspunkt, ob es sinnvoller sein kann, anstatt der Neustarthilfe die Überbrückungshilfe III über den Steuerberater zu beantragen.
Das Tool kann nur einen ersten Überblick beschaffen, bitte unbedingt die Informationen auf den Seiten des Bundes oben beachten und die FAQs zum Programm.
Auch der ZDH stellt für Handwerksunternehmen ausführliche Informationen zur Verfügung:
Infoseite des ZDH zur Neustarthilfe
Unser Dank für die Umsetzung geht an Dr. Iris Allmendinger und P. Helm.